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Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

Hallo Mädels,
hat jemand von Euch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und gemeinsames Sorgerecht für sein Kind?
Ich möchte dieses nämlich jetzt im Einverständis mit dem KV beantragen. Die Rechtsantragsstelle beim AG hat mir gesagt, dass dieses auch ohne RA formlos möglich ist.
Ich habe jetzt ein Schreiben formuliert und wüßte gern, was ihr davon haltet. Habt Ihr noch Tipps für mich dazu???
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, XXX, geb. am XXX, möchte mit diesem Schreiben beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn XXX, geb. am XXX, auf mich übertragen wird. Der Kindesvater und ich sind seit dem XXX geschieden.
Der Kindesvater und ich lebten bereits vor der Geburt unseres Sohnes getrennt und daher hat Florim bereits seit diesem Datum seinen ständigen Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsort bei mir. Ich kümmere mich um alle Belange seines täglichen Lebens und übe so generell bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Ich bin sicher, dass die Übertragung am besten dem Wohl unseres Sohnes entspricht. Der Kindesvater ist mit dieser Änderung einverstanden, wie er durch seine Unterschrift hier bestätigt.
Eine Kommunikation auf der Elternebene über die Kindesbelange ist leider in der letzten Zeit größtenteils nicht mehr möglich. Daher möchten wir beide, dass die faktisch bestehende Regelung nun offiziell bestätigt wird. So hoffen wir, Differenzen über das Kindeswohl auf lange Frist zu vermeiden und unsere Kommunikation wieder verbessern zu können.
Daher beantrage ich die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf mich.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
Ich bin damit einverstanden, dass Frau XXX das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn Florim erhält.
XXX
LG Stinni
Bisherige Antworten

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

hallo Stinni,
so ganz verstehe ich Dein Anliegen nicht. Du schreibst einerseits, dass Ihr die gemeinsame Sorge beibehalten wollt, andererseits, dass keine Kommunikation mehr möglich ist? Das deutet für mich schon eher darauf hin, dass Du tatsächlich das alleinige Sorgerecht möchtest. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein - abtrennbarer - Teil des Sorgerechtes, es betrifft allein die Frage, wo das Kind wohnt. Das hilft in Deinem FAll ja nicht weiter, denn darüber seid Ihr Euch ja wohl ohnehin einig.
lg juli

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

Hallo Juli,
nein, ich möchte nicht das alleinige Sorgerecht.
Ich habe, glaube ich zumindest, schon mal erwähnt, dass ich Angst habe, dass er mir den Kleinen auf Druck der Familie entziehen würde.
Um mir diese Angst zu nehmen und damit ich ein rechtliches Druckmittel auf Herausgabe habe, möchte ich das ABR haben!
Ansonsten kann er ja ohne weiteres den Kleinen behalten und macht sich nicht mal strafbar.
Verstehst Du?
LG Stinni

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

Ach so, das wusste ich nicht!
Dann ist die Begründung in Deinem Schreiben (allgemeine Kommunikationsprobleme) aber nicht zutreffend oder hat zumindest nix mit dem Antrag zu tun. Das wäre für einen Richter sehr verwirrend.
lg juli

Tja...

Tja, ich kann und will nicht erwähnen, dass ich Angst habe, dass er mir den Kleinen entzieht, dann würde er natürlich nicht unterschreiben, denn dann wäre es ja offiziell!
Er weiß es allerdings und versteht mich angeblich sogar!
Es ist allerdings auch zutreffend, dass wir durch seine neue Frau Kommunikationsprobleme haben, denn er darf Flo ja nicht mehr bei mir besuchen (Sie ist eifersüchtig auf mich!). Und da ist reden schwer.... Falls er dann doch mal kommt, darf er nur kurz bleiben, um Flo zu sehen, da können wir SOWAS nicht bereden.
Meinst Du diese Begründung reicht trotzdem aus?
LG Stinni

Re: Tja...

Also meines Erachtens müsste bei einer übereinstimmenden Erklärung beider Elternteile das Gericht auch ohne großartige Begründung dem Antrag entsprechen. Ich bin der Meinung, dass das Gericht in einem solchen FAlle an die Vorgabe der Eltern gebunden sein muss. Den speziellen Fall hatte ich allerdings noch nicht.
lg juli

Re: Tja...

Ich würde vielleicht in nur vorab klarstellend erwähnen, dass Euch klar ist, dass es beim Aufenthaltsbestimmungsrecht nur um die Frage des Wohnsitzes geht.
lg juli

Re: Tja...

Hallo Juli,
das ist eine gute Sache, das werde ich einfügen!
Danke Stinni

Re: Tja...

hallo stinni,
ich sehe das ähnlich wie juli... nehme die begründung raus und fürge den part mit der erklärung zum aufenthaltsbestimmungsrecht ein!
ich denke das gericht interessiert sich nicht für die gründe, wenn beide unterschreiben!!!
lg
antje

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

habe am sonntag einen bericht im fernsehen gesehen, da ging es um trennungs/scheidungskinder.
dort hiess es: das ABR liegt immer bei dem, bei dem das kind ständig wohnt, auch wenn beide das sorgerecht haben.
du könntest sogar weit weg ziehen, er könnte dann klagen, aber so richtig etwas gegen dich machen kann man nicht. dazu ist wohl unserer gesetztbuch nicht 100%ig ausgelegt.
lg jean
PS. google doch einfach mal unter ABR

@jean

hallo, so ganz richtig kann das nicht sein? mein mann und seine ex haben das gemeinsame sorgerecht, und das GEMEINSAME aufenthaltsbestimmungsrecht.
die km wollte bei gericht die übertragung des abr auf sich selbst beantragen, aber die richterin hat das abgelehnt mit der begründung: der kv wäre ja einverstanden, daß die kinder hauptsächlich bei der km leben. deshalb sei die übertraghung des abr auf nur einen elternteil nicht nötig.
bei meinem mann haben also beide eltern das abr.
lg. swchen

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen...

hallo, meinst du, daß man das überhaupt begründen muß? wenn du es beantragst und der kv bestätigt durch seine unterschrift sein einverständnis, müßte das eigentlich reichen?
viel erfolg!
lg. swchen
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