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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Hallo, an die, bei denen der KV auch keinen Kindesunterhalt zahlt. Habt ihr einen Antrag auf Lohnsteuerermässigung gestellt, damit das Kind ganz auf eurer Lohnsteuerkarte ist (sonst haben wir ae's ja nur ein halbes Kind, das wir steuerlich geltend machen können). Kann mir jemand bei diesem Antrag weiterhelfen? Gruß+danke, Carolin
Bisherige Antworten

Re: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

wieso hast du nur ein halbes kind? ich habe meine beiden voll bei mir drauf wohnen ja auch bei mir.lg bianca

Re: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Hi Bianca,
soweit ich weiß, hat der KV IMMER ein Anrecht auf den halben Kinderfreibetrag, sofern er zu mindestens 75% seiner Unterhaltsverpflichtung (wenn ich mich recht erinnere, muß nochmal nachlesen) nachkommt. Egal, ob die Kinder bei der Mutter wohnen, egal, ob sich der KV um irgendwas kümmert, ob er - außer dem Unterhalt - sich an irgendwas beteiligt!
Außerdem kann man m.E. den vollen Kinderfreibetrag und den vollen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf beantragen, wenn der KV im Ausland lebt.
Aber der Kinderfreibetrag wirkt sich sowieso "nur" auf die Kirchensteuer und den Soli-Zuschlag aus, für die Lohnsteuer und andere Abgaben ist er unerheblich.
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Hallo Carolin,
ich würde an Deiner Stelle direkt beim Finanzamt anrufen und nachfragen, wie das gemacht wird. Das ist wohl die sicherste Möglichkeit. Und die werden Dir dann, falls nötig, auch gleich den entsprechenden Antrag zusenden bzw. Dir erzählen, wie das von statten geht.
LG Knuddelbärchen

Re: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

ahh da hat es sich dann schon geklärt. der kv von uns lebt im ausland und ich bin steuertechnisch in d. nicht verheiratet, da er keine steuerkarte in d. hat.
aber ich dachte trotzdem das das "halbe" kind immer erst nach absprache ist und sonst immre das volle kind da eingetragen wird wo es wohnt. na wieder was dazu gelernt. :-)
gruss bianca

Re: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Hallo, danke für deine Antwort, ich habe beim Finanzamt angerufen - es ist so, wie du oben schreibst. Für mich macht ein Übertrag des Kinderfreibetrags definitiv Sinn, auch wenn er sich "nur" auf die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag auswirkt. Gruß, Carolin
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