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Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

...Sorgerecht hat?
Hallo erstmal,
für alle die sich jetzt über den Namen wundern ich bin Katja und Lara. Musste aus diversen Gründen meinen Namen ändern...aber mal eben zu meinem "Problem"
Hab eben einen Brief von meiner Krankekasse geöffnet und war etwas baff. Es geht um das Krankengeld was ich für Lara bekommen soll, als ich mit ihr die Woche im Krankenhaus lag.
Als Alleinerziehende stehen einen ja 20 Tage zu, ABER als Alleinerziehend gilt man laut deren Schreiben, ich zitiere
"Als Alleinerziehende gelten Personen, denen das alleinige Personensorgerecht übertragen wurde.
Dies sind in der Regel
-Mütter nichtehelicher Kinder (sofern sie nicht mit dem vater des Kindes zusammenleben)
-verwitwete Elternteile sowie
-getrenntlebende Ehegatten und geschiedene, wenn sie das Kind tatsächlich betreuen
jetzt falle ich ja eigentlich unter Punkt 1, Mutter eines nichtehelichen Kindes, aber ich habe damals mit Lara's Papa das gemeinsame Sorgerecht beantragt, denn da dachten wir ja noch nicht, dass wir uns mal trennen....
Verstehe ich da jetzt nur was nicht richtig oder wie seht ihr das?
Ich danke Euch schonmal
LG Katja
Bisherige Antworten

Re: Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

hallo katja,
wenn du mit KEINEM Mann zusammen wohnst und das kind von dir betreut wird, bist du AE.
lg f.

Re: Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

hallo, ja, genauso ist das richtig: bei gemeinsamen sorgerecht stehen BEIDEN elternteilen die jeweils 10 tage krankheit des kindes zu... ist bei meinem mann auch so...
du könntest den kv bitten, dir seine krankentage zu übertragen, so etwas gibt es.
lg. swchen

Re: Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

hallo katja,
nein, das kind ist bei DIR und DIR stehen die krankentage zu. auch 20 sind ein witz, aber egal. ich würde beim jugendamt nachfragen, ob du das per meldebestätigung bei der kk nachweisen musst oder so, denn sofern du ALLEIN mit lara lebst, bist du eben allein erziehend. wär ja auch humbug hoch hundertachzig, wenns anders wär.
alles gute
suzanne

Re: Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

hallo, wollt nur mal bemerken, daß die kinder meines mannes bei ihm als zweitwohnsitz angemeldet sind.
aber auch schon vor dieser anmeldung standen ihm auch die hälfte der krankentage zu.
ich finde das gar nicht so einen humbug, weil: wenn schon gemeinsames sorgerecht, warum sollte der gesetzgeber nicht davon ausgehen, daß sich auch der kv die hälfte der krankentage kümmert?
lg. swchen

Re: Alleinerziehend nur wenn man alleiniges...

Hallo!
Ich hatte letztens auch so einen Brief von der KK, weil mein Sohn 11 Tage krank war statt 10 im letzten Jahr. Ich sollte mir die Krankentage des KV überschreiben lassen - super, weil der ja keinen Kontakt will zu uns. Da meinten sie, ich solle nachweisen, daß ich das alleinige Sorgerecht habe. Ich hab so ein Schreiben vom JA bekommen. Bei gemeinsamem Sorgerecht mußt du dir wohl die Krankentage des KV überschreiben lassen, aber das wird er ja hoffentlich machen, oder?
Beate

@all

vielen Dank für Eure Antworten....aaalso, ich war heute bei der KK, um den Schein abzugeben und hab bei denen mal nachgefragt. Also es ist defacto so, dass mir der KV seine Krankheitstage für Lara überschreiben muss und eine Bestätigung seiner KK, dass er bisher diese nicht in Anspruch genommen hat. Ist alles ansich kein Problem, da ich zum Glück ein sehr gutes Verhältniss zu Lara's Papa habe. Mich hatte der Brief der KK nur etwas verwundert unter welchen Aspekten man da als alleinerziehend gilt. Gibt ja sicher noch andere Umstände, wo es nicht so friedlich geregelt werden kann wie bei uns...
Nunja, werd jetzt mal ein Schreiben aufsetzten für Lara's Papa und dann bei der KK abgeben.
Ist aber lieb von Euch, das ihr mir so nett geantwortet habt :)
GLG an Euch von Katja, die Ihrer Hexe erstmal was zu futtern machen wird ;)
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