@AE mit volljährigen Kindern
Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe Unterhalt. Nun ist der Jumge 18 Jahre alt geworden.
Der Gesetzgeber schreibt vor, daß die Unterhaltszahlungen ab diesem Zeitpunkt an das Kind direkt und nicht mehr an die Mutter zu zahlen sind.
Mein Mann bat also seinen Sohn, mit seiner Mutter zu sprechen und die Sache zu klären. Gleichzeitig bat er, daß der Junge ihm ein Schriftstück zukommen läßt, in dem er sich mit den Zahlungen des Unterhalts auf das Konto seiner Mutter einverstanden erklärt.
Gestern kam das Schreiben per Post. Gleichzeitig lag noch ein Brief der Mutter bei. Sie regte sich fürchterlich darüber auf, daß mein Mann so wenig Vertrauen in seinen Sohn hätte. Sie fragt sich, wie er auf die Idee käme, daß der Junge ihn irgendwann man "an die Karre" fahren könnte, wenn mein Mann den Unterhalt ohne seine Zustimmung weiterhin an sie überweißt.
Meiner Meinung nach ist doch dabei nichts Schlimmes, oder?
Egal ob Kind, Eltern, Partner oder sonstwer: Beim Geld kann man sich nun mal nichtz auf ein Wort verlassen!
Liege ich da so falsch, oder wie seht Ihr das?!
LG Annett
Re: @AE mit volljährigen Kindern
ich denke, es kommt ein bisschen auf das Verhältnis untereinander an. Vermutlich würde ich auch nicht sofort darauf, mir das bestätigen zu lassen. Dumm oder ein Grund, sich aufzuregen, ist das meiner Ansicht nach aber nicht. Schließlich ist der Junge jetzt "erwachsen" und mag seine Mutter möglicherweise nicht immer um Geld bitten und erklären, wofür er es braucht?!? Hat meiner Ansicht nach weniger mit fehlendem Vertrauen dem Kind ggü. zu tun, sondern es klingt für mich eher raus, dass der Vater sich nicht 100pro sicher ist, dass Mutter und Sohn untereinander prächtig harmonieren.
Sollte das Geld "nur" für Miete, Kleidung und Essen ausgegeben werden, verstehe ich das Unverständnis der Mutter etwas. Verfügt der Junge allein darüber und kauft sich selbst davon, was er mag, dann finde ich es normal, dass er nicht für jede Anschaffung eine Überweisung von Mama möchte ,o)
Allerdings wäre ich an Stelle deines Mannes so schlau gewesen, Mutter und Sohn *gleichzeitig* um so einen Schrieb zu bitten und zu erklären, weshalb mir das wichtig ist. Ich merke ja selbst bei Kleinigkeiten jetzt schon, dass ich sauer werde, wenn der Vater etwas über meinen Kopf ausmacht oder entscheidet, ohne mich zu informieren. Was auch immer. Sind halt Empfindlichkeiten.
LG, Joan - die kürzlich im Rechteck sprang, weil der Vater meiner Tochter mich nicht über ein Gespräch mit ihren Erzieherinnen informierte, während ich ihm ständig *alles* erzähle (nur so als Beispiel)
Re: @AE mit volljährigen Kindern
im nächsten Jahr stehe ich vor ähnlichem Problem, d.h., mein Sohn wird 18 und ich bekomme evt. noch Unterhalt für ihn.
Es kommt, wie schon gesagt wurde, auf das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter, aber m.E. auch zwischen Vater und Mutter an. Und es ist sicher nicht dumm oder irgendwas, sich schriftlich abzusichern. Lieber einen Schriebs mehr, als nur ne mündliche Absprache, an die sich im Endeffekt vielleicht keiner hält.
Allerdings würde ich vielleicht einen Kompromiss eingehen und das Schriftstück irgendwie zumindest von beiden unterzeichnet einfordern.
LG Antje, zwar liiert, aber dennoch AE, da Fernbeziehung...außerdem sind es meine *mitgebrachten* Kinder
Re: @AE mit volljährigen Kindern
also falsch ist dadran nichts, aber wahrscheinlich hat sie sich so aufgeregt, weil man es "ohne sie" abgesprochen hat?! Einfach so ne kurze Info macht manchmal viel aus. Der Sohn ist jetzt zwar "erwachsen", aber Mamas wollen es ja nicht verstehen.... ist doch oft so, oder? :-)
Ausserdem ist ab dem 18. Lebensjahr des Kindes auch die Kindesmutter bar unterhaltspflichtig, da das "Kind" ab jetzt keine Betreuung mehr braucht. Zahlt dein Mann nun weniger?
LG Fibila
Re: @AE mit volljährigen Kindern
Nein, mein Mann zahlt nicht weniger, da er schon weniger zahlt, als er eigentlich müßte.
In Zahlen: Es sind 161 Euro, die jeden Monat gezahlt werden. Um aber gleich vorzubeugen: Mein Mann bekommt ALG 2 und wir haben zwei gemeinsame Kinder von 3 3/4 Jahren und 8 Monaten.
LG Annett
Re: @AE mit volljährigen Kindern
Bei ALG2 bist Du doch gar nicht in der Lage zu zahlen? Das entspricht doch Hartz4 und damit müßte der Titel, so denn einer besteht abgeändert werden. Vielleicht solltet ihr euch mal beraten lassen.
LG Conny
Re: @AE mit volljährigen Kindern
Ja, ich weiß, daß wir eigentlich nicht in der Lage sind. Da wir aber alle vier in die Bedarfsgemeinschaft reinfallen, bekommen wir "etwas mehr " Geld. Dazu haben wir noch Kindergeld und Erziehungsgeld, sodaß wir uns das irgendwie noch leisten können. Es ist ja sein Sohn und das wird immer so bleiben.
Ich denke, wenn er in zwei Jahren sein Abi hat und dann (hoffentlich) eine Lehre beginnt, wird sich das erledigt haben.
Übrigens hat seine Mutter mehr Geld zur Verfügung, als wir zu viert, nur mal so am Rande.
Aber das wäre ein anderes Thema, Zweitfamilien müssen halt manchmal in saure Äpfel beißen!
LG Annett
Re: @AE mit volljährigen Kindern
als der 1. sohn meines mannes vor 2 jahren 18 jahre alt wurde, hat mein mann einen monat vorher ein schreiben an die km geschickt mit dem inhalt, daß mein mann die unterhaltszahlungen an sie mit dem und dem datum einstellen wird, weil ab dem 18. geburtstag das volljährige kinder bezugsberechtigt ist. der sohn möge bitte seine bankverbindungen mitteilen.
da bei meinem mann der unterhaltstitel (damals vom jugendamt festgelegt, und es spielt eine rolle, ob im unterhaltstitel ein enddatum - meist vollendung des 18. lebensjahres - drin steht oder nicht) endete, erbat er einen nachweis vom sohn über seine bedürftigkeit.
generell ist es so, daß der kv mit der km betreff unterhalt ab volljährigkeit absolut nix mehr zu tun hat. und es ist allein sache des inzwischen "erwachsenen", sich selbst um seine ansprüche zu kümmern (helfen lassen kann er sich natürlich! ;-) )
der volljährige sohn schickte also eine ausbildungsbescheinigung, und mein mann zahlte nunmehr den unterhalt aufs konto des sohnes. rechtzeitig vor ende der ausbildung teilte mein mann seinem erwachsenen sohn mit, daß mein mann zum ende der bescheinigten ausbildung den unterhalt einstellt. sollte der sohn nach der ausbildung weiterhin bedürftig sein, möge er die entsprechenden unterlagen schicken, dann überweist mein mann weiter.
bei meinem mann endete der unterhalt ab ende der ausbildung.
ich wollte damit sagen, daß volljährige kinder sich selbst kümmern müssen. wenn sie sagen, das geld soll weiter auf mamas konto, ist das okay (war bei meinen jungs auch so), aber die km könnte gar nix tun, wenn der junge das geld auf sein konto haben will. und was nun zwischen mama und sohn läuft, ist natürlich nicht sache des kv. da müssen sich sohn und km einigen, ob und wieviel er von seinem unterhalt an die mutter abgibt. im gegensatz, ab 18 ist nämlich die km auch zum barunterhalt an ihren sohn verpflichtet, sie kann sich nicht mehr auf den betreuungsunterhalt berufen.
nun die andere seite: meine tochter wird im februar 18, und sie wird ihrem vater vorher mitteilen, daß sie dann den unterhalt auf ihr eigenes konto haben will. ich finde es auch okay, denn es steht ihr gesetzlich zu.
ansonsten, schriftliche vereinbarungen sind IMMER gut, denn im streitfall erinnert sich dann keiner mehr an gesprochene worte.
lg. swchen
Re: @AE mit volljährigen Kindern
Da liegst Du total richtig. Der Sohn soll sich ein Konto einrichten, ihr überweist dahin und den Rest soll ER mit seiner Mutter klären. Punkt.
Denkt auch dran, den Unterhalt zu prüfen, ob ihm aufgrund von bezahlter Ausbildung oder so auch noch der gleiche Satz zusteht. Außerdem ist ab jetzt auch die Mutter barunterhaltspflichtig, das heißt der Betrag, der einem Volljährigen zusteht geht durch 2, hat er eigenes Einkommen, wird das vorher vom Bedarf abgezogen und dann durch 2 geteilt.
LG Conny
Re: @AE mit volljährigen Kindern
Es sind zwar tatsaechlich beide Elternteile unterhaltspflichtig, jedoch nicht grundsaetzlich haelftig, sondern nach Leistungsfaehigkeit.
Entscheidend ist das Einkommen der Eltern (hier gelten auch wieder Selbstbehalte, auch sind evtl. andere Unterhaltsberechtigte zu beruecksichtigen).
Danach wird berechnet, welcher Elternteil wieviel bezahlt. Eigene Einkuenfte des Kindes, incl. Kindergeld, sind natuerlich zu beruecksichtigen. Wenn der Vater mehr verdient als die Mutter wird er auch mehr bezahlen (und natuerlich umgekehrt).
Gut und verstaendlich nachzulesen uebrigens bei treffpunkteltern (Unterhaltsanspruch volljaehriger Kinder).
LG Knuddelbaerchen
Re: @AE mit volljährigen Kindern
hatte ich doof formuliert: Grundsätzlich hälftig, aber mit Ausnahmen. Ich wollte damit ausdrücken, dass die Mutter sich nicht mehr mit dem Hinweis auf Betreuung "drücken" kann.
LG Conny
Re: @AE mit volljährigen Kindern
ich finde es voellig richtig was dein Mann gemacht hat. Grade auch seinem Sohn gegenueber. Der muss ja letztlich entscheiden, was mit seinem Unterhalt geschieht. Durch dieses Schreiben wird er ernstgenommen und kann sich explizit fuer eine Variante entscheiden.. kurz ich aus Sicht des Kindes wuerde mich sogar freuen, keineswegs als Mangel an Vertrauen empfinden. Ich glaube, da hat eher die KM ein Problem..
LG
Berit
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