Vorsorgeuntersuchung U10
Zusätzlich zu den von allen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen empfehlen manche Kinder- und Jugendärzte die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2. Die Früherkennungsuntersuchung U10 soll die Lücke zwischen der U9 mit fünf Jahren und der J1 zwischen zwölf und 14 Jahren schließen.
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Die Vorsorgeuntersuchung U10 wird im Alter von sieben bis acht Jahren durchgeführt. Sie wird nicht nicht von allen Krankenkassen übernommen, daher sollte vor der U10 die Übernahme durch die Krankenkasse geklärt werden.
Probleme im Schulalltag?
Bei der U10, die zwischen dem siebten und achten Lebensjahr erfolgen sollte, stehen die Erkennung von Entwicklungsstörungen, motorischen Störungen sowie von Verhaltensstörungen im Vordergrund. Dazu gehören zum Beispiel die Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie), die Rechenschwäche (Dyskalkulie) oder das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom (ADHS).
Diese Störungen werden meist zu Schulbeginn erkennbar und sind früh erkannt von dem Kinderarzt besser therapierbar.